Teilnahmebedingungen Fusion King Wettbewerb

1. Veranstalterin

Die Uzin Utz SE, Dieselstraße 3, 89079 Ulm (nachfolgend auch „Veranstalterin“) veranstaltet den Fusion King Wettbewerb.

 

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB der Bodenbaubranche (insbesondere Boden-, Fliesen- und Parkett- und Estrichleger), die beabsichtigen mindestens ein UZIN FusionTec Produkt (UZIN NC 580, UZIN NC 570, UZIN NC 560, UZIN NC 550, UZIN NC 585 F, UZIN NC 587, UZIN NC 567) in ihren Betrieb einzusetzen und ihren Sitz in Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Dänemark, Polen, Slowakei, Tschechien, Italien oder Finnland haben (nachfolgend auch „Teilnehmende“).

2.2. Nicht teilnahmeberechtigt sind Unternehmer, die zugleich Mitarbeiter der Uzin Utz Group sind.

2.3. Jedem Unternehmer/Unternehmen ist pro Monat nur die Teilnahme mit einem Objekt gestattet. Mehrfachteilnahmen pro Monat werden nicht berücksichtigt und können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.

2.4. Teilnehmende, die bereits Fusion King Monatsgewinner sind, können von einer weiteren Teilnahme an darauffolgenden Fusion King Monatswettbewerben ausgeschlossen werden.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1. Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseiten der Veranstalterin möglich.

3.2. Die Teilnahme ist kostenlos und in keiner Weise vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig.

3.3. Für eine Teilnahme müssen bis zu zehn selbst aufgenommene Fotografien eines Objektes, bei dem mindestens ein UZIN FusionTec Produkt zum Einsatz gekommen ist, bis zum 31. August 2025 (23:59, GMT+2) eingereicht werden. Die Fotografien müssen einen möglichst umfangreichen Eindruck vom Objekt, der fertigen Fläche und vom Gesamteindruck ergeben. Am besten eignen sich Verarbeitungsbilder, Vorher-/Nachher-Bilder sowie Detailaufnahmen. Zudem sind Informationen zum Objekt und zur Ausführung (insb. Ausgangsituation, Herausforderungen, Lösungen, verwendete Produkte) zu machen.

3.4. Der Unternehmer stellt ein Portraitbild seines/seiner für das eingereichte Objekt verantwortlichen Mitarbeiters/Mitarbeiter zur Verfügung. Dieses darf im Falle eines Gewinnes in einer „Ahnengalerie“ mit der Bezeichnung von Vor- und Nachnamen des Mitarbeiters, dem Namen des Betriebs und dem Objektnamen und-ort auf allen Medienkanälen der Uzin Utz SE und den mit der Uzin Utz SE verbundenen Unternehmen, online und offline, insbesondere auf Social Media, verwendet werden.

3.5. Der Veranstalterin wird das Recht erteilt das Portraitbild durch KI und andere Bearbeitungsprogramme für die Erstellung der Ahnengalerie zu bearbeiten.

3.6. Der Teilnehmende verfügt über die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte an den eingereichten Fotografien und des Portraitbilds (nachfolgend auch „Beiträge“). Die Beiträge dürfen nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.

 

4. Ablauf

4.1. Der Fusion King Wettbewerb findet zwischen dem 01. Oktober 2024 und dem 31. August 2025 (23:59, GMT+2) statt. Eine Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.

4.2. Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung eine Uzin FusionTec Grundausstattung im Wert von ca. 25 EUR.

4.3. Jeden Kalendermonat zwischen Oktober 2024 und August 2025 wird jeweils ein Monatsgewinner gekürt. Eine Teilnahme ist nur innerhalb des jeweiligen Kalendermonats möglich. Alle Monatsgewinner qualifizieren sich für die finale Endauswahl des Fusion Kings. Der Fusion King wird auf dem Uzin Utz Campus 2025 im September 2025 gekürt.

4.4. Zudem wird der Fusion King Fan-Award an den Teilnehmenden vergeben, der anhand der online Abstimmung auf der Homepage der Veranstalterin zwischen dem 01. September 2025 bis zum 18. September 2025 (23:59, GMT+2) die meisten positiven Reaktionen auf sein Projekt erhält.

4.5. Darüber hinaus wird es eine Fusion King Weihnachtsaktion geben. Hierbei wird ein für die Marke UZIN tätiger Influencer aus allen Bewerbungen, die vom 01. Oktober 2024 bis zum 05. Dezember 2024 (23:59, GMT+2) eingehen, sein favorisiertes Projekt auswählen und küren.

 

5. Gewinne

5.1. Jeder Monatsgewinner erhält einen Gewinn im Wert von ca. 290 EUR, der unter anderem aus einem Fusion King Portrait und einer Fusion King Monatsplakette besteht.

5.2. Der Gewinner des Fusion King Fan-Awards erhält eine Namensplakette im Wert von ca. 30 Euro.

5.3. Der finale Fusion King Gewinner erhält eine Krönungsparty im Wert von ca. 2.000 EUR.

5.4. Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nicht in bar ausgezahlt werden. Ansprüche gegenüber der Veranstalterin für Sach- und Rechtsmängel eines Gewinnes sind ausgeschlossen.

 

6. Gewinnbenachrichtigung und Gewinnübermittlung

6.1. Die Bestimmung der Monatsgewinner sowie des finalen Fusion Kings wird durch eine Jury vorgenommen. Die Gewinnerfotografien werden auf Social Media präsentiert.

6.2. Zudem erhalten die Gewinner eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail. Sofern sich der Teilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung meldet, verfällt der Gewinn ersatzlos.

6.3. Die Gewinnübergabe der Monatsgewinner erfolgt nach Wahl der Veranstalterin persönlich über den Außendienst der Veranstalterin oder postalisch an die vom Teilnehmenden in der Anmeldung übermittelten Adresse.

 

7. Rechte der Veranstalterin

7.1. Nutzungsrecht

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmende der Uzin Utz SE und der mit der Uzin Utz SE im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen ein unwiderrufliches, räumlich unbegrenztes und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, um die eingereichten Beiträge für die PR-Arbeit und Marketingzwecke zu nutzen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Fusion King Wettbewerb oder zukünftigen ähnlichen Wettbewerben - samt folgender Kommunikation, an der sich der Teilnehmende beteiligt hat - und umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung von der Uzin Utz SE. Bei Veröffentlichung von eingereichten Fotografien bzw. Beiträgen seitens der Veranstalterin wird stets der vollständige Name des Teilnehmenden als Urheber genannt. Die Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotografien für folgende Zwecke:

  • Die Jurierung des Fusion Kings.
  • Die Ahnengalerie.
  • Die Darstellung der Gewinner.
  • Die Preisverleihung.
  • Die Darstellung der Leistungen von der Veranstalterin im Zusammenhang mit dem Wettbewerb.
  • Die Veröffentlichung auf allen Medienkanälen der Uzin Utz SE und den mit der Uzin Utz SE verbundenen Unternehmen - online und offline - zum Beispiel Webseiten, Print, Newsletter und in den sozialen Netzwerken. 
  • Die Aufnahme in Publikationen inklusive Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen.
  • Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmenden.
  • Das Veröffentlichen im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich.
     

7.2. Die Veranstalterin behält sich vor, nach eigenem Ermessen Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen und ihnen einen etwaigen Gewinn abzuerkennen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies können insbesondere folgende Gründe sein: 

  • Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen,
  • Unlauteres Handeln,
  • Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen,
  • Falsche oder irreführende Angaben des Teilnehmenden vor, während und nach dem Wettbewerb (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Registrierung als Teilnehmender, während der Einreichung der Fotografien und in Aussagen im Nachgang des Wettbewerbs).

7.3. Die Veranstalterin behält sich vor, nach eigenem Ermessen eingereichte Fotografien vom Wettbewerb auszuschließen und zu löschen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dies können insbesondere folgende Fälle sein:

  • Einreichungen, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen.
  • Einreichungen, die mit Rahmen, Wasserzeichen oder Vignetten verfremdet sind.
  • Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder gegen die guten Sitten verstoßen oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren.

 

8. Haftung der Teilnehmenden

8.1. Der Teilnehmende muss die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen und die Beiträge dürfen nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.

8.2. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmende, dass er der Urheber der hochgeladenen Fotografien ist und damit uneingeschränkt über dessen Nutzungsrechte verfügen und diese im Wettbewerb einreichen darf. Der Teilnehmende bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotografien frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der Teilnehmende die Uzin Utz SE gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

8.3. Der Teilnehmende sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen verstoßen.

8.4. In einigen Ländern kann auf die Preise Einfuhrumsatzsteuer und/oder Zölle erhoben werden. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, alle Einfuhrumsatzsteuern und/oder Zölle im Zusammenhang mit dem Preis in Übereinstimmung mit den Gesetzen seines Landes zu zahlen. In solchen Fällen erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, die Uzin Utz SE und verbundenen Unternehmen oder Partner von jeglicher Steuerpflicht, von Gebühren, Geldstrafen, Bußgeldern oder Zinsen oder von jeglicher anderen Haftung freizustellen, die dem Teilnehmenden aufgrund der zur Verfügung gestellten Produkte und Preise entstanden sind.

 

9. Haftung der Veranstalterin

9.1. Die Uzin Utz SE übernimmt keine Haftung für die Wahrung des Urheberrechts durch Dritte.

9.2. Die Veranstalterin haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist eine Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

10. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen; Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Die Veranstalterin behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen aus wichtigem Grund einseitig zu ändern oder den Wettbewerb vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann, bei einem massenweisen Missbrauch der Aktion oder einer nachträglichen rechtlichen Unzulässigkeit durch eine Änderung der Rechtslage.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3. Soweit zulässig wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Ulm vereinbart.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.